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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Liquidtool Systems AG für Geräte

1. Allgemeines

Alle Leistungen und Lieferungen der Liquidtool Systems AG (nachfolgend: "Liquidtool") in Bezug auf Liquidtool-Geräte (Instructor, Autopilot, Guardian etc.), nachfolgend "Geräte" genannt, erfolgen stets auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit diese und der Website- und Service-Nutzungsvertrag keine Bestimmungen enthalten, gilt das Schweizerische Obligationenrecht. Die Annahme der bestellten Waren oder die Annahme der erbrachten Dienstleistungen bedeutet in jedem Fall die Annahme der vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" durch den Kunden. Der Begriff "Leistungen" umfasst sowohl auftragsrechtliche als auch werkvertragsrechtliche Leistungen von Liquidtool.

2. Vertragsgegenstand und -umfang; Datenschutz

Für den Gegenstand und Umfang der geschuldeten Leistung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung von Liquidtool maßgebend. Der Kunde hat zwei Möglichkeiten für den Erwerb der Geräte, nämlich die Vereinbarung von

  • einer Jahreslizenz für die "Solution as a Service". Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, mit Services gemäß Produktbeschreibung. Die Garantie auf die Geräte gilt für die gesamte Vertragslaufzeit; oder
  • eine einmalige Lizenz für die "Solution as a Service" gemäß Produktbeschreibung. Die Gewährleistung auf die Geräte beträgt ein Jahr ab dem Datum der Auslieferung der Geräte.

Die entsprechende Lizenz wird über die Liquidtool-Plattform erworben. Mit dem Erwerb und/oder der Nutzung der Lizenz erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Der Kunde hat kein Recht auf vorzeitige Rückgabe der Geräte und keinen damit verbundenen Anspruch auf Rückerstattung der vom Kunden geleisteten Zahlungen, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.

Die Erhebung, Speicherung oder Bearbeitung von Personendaten erfolgt ausschliesslich im Zusammenhang mit der Leistungserfüllung, wobei die Speicherung und Auftragsabwicklung solcher Daten in der Schweiz oder im Ausland erfolgen kann. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden jederzeit eingehalten.

Die aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Seite von Liquidtool https://liquidtool.com/en/privacy-policy abrufbar.

3. Steuern und Abgaben

Die Preise verstehen sich exkl. Installationskosten. Verpackung und Versand der Ware sind im Preis enthalten.

Abgaben und Steuern wie z.B. Speditionspauschale, Mehrwertsteuer, Digitalsteuer, Zölle und Zollabfertigungsgebühren sowie alle sonstigen Abgaben, die insbesondere (aber nicht ausschließlich) im Zusammenhang mit der Lieferung an und der Nutzung der erbrachten Leistungen durch den Kunden anfallen, sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.

4. Geistige Eigentumsrechte an den Liefergegenständen

Alle geistigen Eigentumsrechte an den Waren und Dienstleistungen verbleiben vollständig bei Liquidtool, es sei denn, sie werden im Rahmen dieses Vertrages oder anderweitig ausdrücklich schriftlich auf den Kunden übertragen.

5. Betrieb, Wartung und Überwachung

Der Kunde wird das Gerät im Rahmen des Vertragszwecks betreiben und trägt alle in diesem Zusammenhang anfallenden Betriebskosten und Risiken der Geräte.

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, das Gerät ordnungsgemäß zu warten und regelmäßig zu überprüfen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet,das Gerät regelmäßig zu warten und das Gerät regelmäßig auf seine Funktionstüchtigkeit hin zuüberprüfen.

Darüber hinausmuss der Kunde jederzeit eine manuelle Backup-Lösung bereitstellen (z.B. manuelles Nachfüllen, Nachfüllen mit einem Jet-Mix, etc.), um bei einem Ausfall des Gerätes den Betrieb seiner Systeme sofort wieder zu gewährleisten.

Der Kunde ist verpflichtet, Liquidtool oder deren Vertreter unverzüglich über etwaige Fehler, Störungen oder Schäden am Gerät zu informieren.

6. Prüfung des Liefergegenstandes

Die gelieferten Geräte sind bei Eingang beim Kunden, in jedem Fall aber vor der Nutzung, zu prüfen. Vor der Nutzung im Autopilotbetrieb ist eine ausreichend lange Testphase vorzusehen, in der die Kalibrierung und Konfiguration zu überprüfen ist. Dienstleistungen sind nach ihrer Erbringung, spätestens vor der Nutzung ihrer Ergebnisse zu prüfen. Beanstandungen sind nur gültig, wenn sie Liquidtool innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Geräte oder Abnahme der Leistungen schriftlich mitgeteilt werden. Unterlässt der Kunde dies, so ist Liquidtool von jeglicher Haftung befreit, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7. Zahlungsverzug

Hält der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, so werden alle Guthaben der Liquidtool ihm gegenüber unabhängig von den vereinbarten Zahlungsterminen zur Zahlung fällig und können von der Liquidtool sofort eingefordert werden. Darüber hinaus ist die Liquidtool berechtigt, die Leistungen einzustellen und/oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer vorherigen Mitteilung an den Kunden bedarf. Liquidtool ist auch berechtigt, alle dem Kunden bereits bestätigten, aber noch nicht ausgeführten oder in der Ausführung befindlichen Aufträge sofort zu stornieren.

8. Gewährleistung und Haftung von Liquidtool

Die Geräte unterstützen den Kunden bei der Messwerterfassung bzw. bei der automatischen Befüllung seiner Anlagen mit Kühlschmierstoffen und/oder Additiven. Es wird jedoch keine völlig störungsfreie und insbesondere ununterbrochene Funktion des Gerätes und Lieferung von Daten gewährleistet. Liquidtool haftet daher gegenüber dem Kunden für Schäden, die sich aus dem Einsatz der Geräte ergeben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Liquidtool oder deren Erfüllungsgehilfen. Andererseits ist es allein Sache des Kunden, seinen Produktionsbetrieb so einzurichten, dass bei Störungen oder beim Austausch der Geräte keine ungewollten Betriebsunterbrechungen oder sonstige Schäden auftreten. Verletzt der Kunde seine Pflichten aus Ziffer 5 Abs. 2-4 oder Ziffer 6, so entfällt jede Haftung. 2-4 oder Ziff. 6 verletzt, ist jede Haftung von Liquidtool ausgeschlossen. Gleiches gilt bei einem Verstoß gegen die vorgegebenen Installationsvoraussetzungen.

Treten während des Betriebs der Geräte Störungen auf, die nicht durch mehrmaliges Aus- und Einschalten der Geräte behoben werden können, hat der Kunde diese zu dokumentieren und Liquidtool eine schriftliche Mängelrüge (z.B. per E-Mail) zusammen mit der Dokumentation der Störung zu übersenden. Liquidtool ist berechtigt, die Funktionsfähigkeit der Geräte am Einsatzort zu überprüfen. Bestätigt sich die Fehlfunktion, wird Liquidtool die Geräte innerhalb der Gewährleistungsfrist auf eigene Kosten austauschen.

Darüber hinaus hat der Kunde keine weiteren Ansprüche gegen Liquidtool. Insbesondere hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt, Minderung oder Ersatz etwaiger Schäden, wie z.B. für Betriebsunterbrechung oder entgangenen Gewinn. Ausgeschlossen sind auch alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von indirekten, direkten oder Folgeschäden sowie alle anderen Kosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit den beanstandeten Geräten oder Dienstleistungen entstehen, wobei die zwingenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Produktehaftpflicht (PrHG) vorbehalten bleiben. Aus mündlichen Äusserungen des Personals von Liquidtool oder seiner Vertreter oder Hilfspersonen kann der Kunde keine Zusicherung von Eigenschaften oder der Verwendung der Geräte und damit keine Haftung von Liquidtool ableiten. Darüber hinaus ist bei Nichtbeachtung von Anweisungen zur Handhabung der Liquidtool-Geräte oder der Anwendung der Ergebnisse der erbrachten Leistungen jegliche Haftung der Liquidtool ausgeschlossen.

9. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt entbinden die Liquidtool während ihrer Dauer von der Einhaltung der vereinbarten Leistungsbedingungen. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten unter anderem: Mobilmachung, Krieg, Sabotageakte, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Demonstrationen, Revolution, Terrorakte, Pandemien oder Epidemien, behördliche Anordnungen, insbesondere Sanktionen, Rohstoffmangel, Überschwemmungen, Stürme, Feuer und sonstige Naturkatastrophen sowie alle sonstigen unvorhergesehenen Störungen im Geschäftsbetrieb der Liquidtool oder ihrer Lieferanten oder Ereignisse, die deren Leistung vorübergehend oder dauerhaft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar machen.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit unseren Lieferungen sind die zuständigen Gerichte anunserem Sitz , wobei wir berechtigt sind, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Es gilt ausschließlich das materielle Recht am Sitz der Liquidtool (unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts [CISG]).

© Liquidtool Systems AG
Hasle-Rüegsau, 20. November 2023