Allgemeine Geschäftsbedingungen der Liquidtool Systems AG für Anlagen
- AllgemeinesFür sämtliche unsere Lieferungen und Dienstleistungen für Liquidtool Devices (Sensor, Operator etc.), in Folgenden «Anlagen» genannt, gelten stets diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Insoweit diese keine Regelungen enthalten, gilt das Schweizerische Obligationenrecht. Annahme der bestellten Ware oder Abnahme der erbrachten Dienstleistung bedeutet in jedem Fall Anerkennung dieser «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» durch den Kunden. Der Begriff „Dienstleistungen“ umfasst sowohl Leistungen der Liquidtool Systems AG („Liquidtool“) aus Auftrags- wie auch aus Werkvertragsrecht.
- Gegenstand und Umfang der LeistungGegenstand und Umfang der geschuldeten Leistung werden ausschliesslich durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung des Kunden durch Liquidtool definiert. Der Kunde hat beim Kauf der Anlage zwei Optionen, nämlich die Vereinbarung einer
- jährlichen Lizenz für die «Solution as a Service». Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre, mit Leistungen gemäss Produkt¬beschrieb. Die Gewährleistung auf der Anlage beseht während der gesamten Vertragsdauer; oder die Vereinbarung einer
- Einmallizenz für die «Solution as a Service» gemäss Produktbeschrieb. Die Gewährleistung auf der Anlage beträgt ein Jahr ab Lieferung der Anlage.
- Steuern und AbgabenDie Preise verstehen sich exklusive Steuern, Mehrwertsteuer, Aufwandpauschale Spediteur, Digital Service Tax, etc. und Zollabgaben. Verpackung und Versand der Ware sind im Preis inbegriffen. Sämtliche gegebenenfalls anfallende Steuern, insbesondere (aber nicht ausschliesslich) solche, welche die Lieferung sowie den Gebrauch der Ware oder der erbrachten Dienstleistungen durch den Kunden betreffen, werden ausschliesslich vom Kunden getragen.
- Immaterialgüterrechte an der AnlageAlle Immaterialgüterrechte an der Anlage verbleiben vollumfänglich bei Liquidtool, sofern sie dem Kunden nicht ausdrücklich und schriftlich eingeräumt werden.
- Betrieb, Unterhalt und ÜberwachungDer Kunde betreibt die Anlage im Rahmen des Vertragszweckes und trägt allfällige in diesem Zusammenhang anfallende Betriebskosten und -risiken der Anlage selber.
Der Kunde wird die Anlage ausschliesslich selber gebrauchen und ist nicht berechtigt, sie einem Dritten zu überlassen.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Anlage fachgerecht zu unterhalten und regelmässig zu überprüfen.
Der Kunde informiert Liquidtool umgehend über allfällige Störungen, Fehlfunktionen oder Beschädigungen der Anlage. - Kontrolle der Lieferung und DienstleistungDie gelieferte Ware ist bei Empfang durch den Kunden zu prüfen, auf jeden Fall jedoch vor einer allfälligen Verwendung. Dienstleistungen sind nach deren Erbringung, spätestens vor Verwendung von deren Ergebnis zu prüfen. Beanstandungen sind nur gültig, wenn sie Liquidtool innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Abnahme der Dienstleistung schriftlich mitgeteilt werden. Unterlässt der Kunde diese Prüfung, ist Liquidtool im Rahmen des gesetzlich Zulässigen von jeglicher Haftung befreit.
- ZahlungsverzugHält der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden sämtliche Guthaben der Liquidtool ihm gegenüber unabhängig von den vereinbarten Zahlungsterminen zur Zahlung fällig und können von der Liquidtool sofort eingefordert werden. Ausserdem steht Liquidtool ohne den Kunden besonders zu mahnen das Recht zu, die Leistungen einzustellen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Liquidtool ist ferner berechtigt, alle dem Kunden bereits bestätigten, aber noch nicht ausgeführten oder in der Ausführung befindlichen Aufträge fristlos zu annullieren.
- Gewährleistung und Haftung von LiquidtoolDie Anlage unterstützt den Kunden bei der Erhebung von Messwerten, wobei keine völlig störungsfreie und insbesondere ununterbrochene Funktion der Anlage und Lieferung von Daten gewährleistet werden kann. Liquidtool haftet deshalb dem Kunden für Schäden, die diesem aus dem Gebrauch der Anlage erwachsen, nur im Falle der vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Schädigung durch Liquidtool oder seiner Hilfspersonen. Es ist dagegen alleine am Kunden, seinen Produktionsbetrieb so auszurichten, dass bei Störungen oder während des Ersatzes der Anlage keine ungewollten Betriebsunterbrüche oder andere Schäden auftreten.
Treten während des Betriebs Störungen an der Anlage auf, die durch mehrmaliges Aus- und erneutes Einschalten nicht behoben werden können, so dokumentiert der Kunde diese und sendet Liquidtool eine schriftliche Mängelrüge (z.B. per E-Mail) zusammen mit der Dokumentation der Störung. Liquidtool ist berechtigt, am Einsatzort der Anlage deren Funktionieren zu überprüfen. Bestätigt sich die Störung, ersetzt Liquidtool die Anlage innert der Garantiefrist auf eigene Kosten.
Darüber hinaus hat der Kunde keine weiteren Ansprüche Liquidtool gegenüber. Somit hat der Kunde kein Recht auf Wandelung, Minderung oder irgendwelchen Schadenersatz, wie z.B. wegen entgangenem Gewinn. Ausgeschlossen sind insbesondere auch Ansprüche des Kunden auf Ersatz von indirektem, unmittelbarem oder mittelbarem Schaden oder Folgeschaden sowie aller sonstigen Kosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit der beanstandeten Anlage oder Dienstleistung entstanden sind. Die zwingenden Bestim-mungen des Bundesgesetzes über die Produkthaftpflicht (PrHG) bleiben vorbehalten. Aus mündlichen Angaben des Personals von Liquidtool kann der Kunde keine Zusicherung für Eigenschaften der Ware bzw. für die Anwendung der Anlage und damit auch keine Haftung von Liquidtool ableiten. Bei der Nichteinhaltung von Vorschriften bezüglich Handhabung der Liquidtool-Produkte oder Anwendung der Ergebnisse der erbrachten Dienstleistungen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. - Force MajeureForce Majeure-Ereignisse entbinden Liquidtool während ihres Andauerns von der Einhaltung der vereinbarten Erfüllungs¬fristen. Als Force Majeure-Ereignisse gelten u.a.: Mobilmachung, Krieg, Sabotageakte, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Demonstrationen, Revolution, Terrorakte, Pande-mien oder Epidemien, behördliche Verfügungen, insbesondere Sanktionen, Rohstoffmangel, Überschwemmung, Sturm, Feuer und sonstige Elementarereignisse wie auch alle anderen unvorhergesehenen Unterbrechungen im Betrieb von Liquidtool oder seinen Lieferanten bzw. Ereignisse, welche deren Leistung vorüber¬gehend oder dauerhaft verunmöglichen oder wirtschaftlich unzumutbar machen.
- Gerichtsstand und anwendbares RechtAusschliesslicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit unseren Lieferungen ergebenden Streitigkeiten sind die zuständigen Gerichte des am Sitz von Liquidtool, wobei diese befugt ist, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen. Es ist ausschliesslich das schweizerische materielle Recht (unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts [CISG]) anwendbar.
© Liquidtool Systems AG
Hasle-Rüegsau, 23. Mai 2022