Allgemeine Geschäftsbedingungen der Liquidtool Systems AG für Anlagen und Dienstleistungen
1. Allgemeines
Für sämtliche Dienstleistungen und Lieferungen der Liquidtool Systems AG (nachfolgend: «Liquidtool») im Bezug auf Liquidtool Devices (Instructor, Autopilot, Guardian etc.), in Folgenden «Anlage» genannt, gelten stets diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Insoweit diese und auch das Website und Service User Agreement keine Regelungen enthalten, gilt das Schweizerische Obligationenrecht. Annahme der bestellten Ware oder Abnahme der erbrachten Dienstleistung bedeutet in jedem Fall Anerkennung dieser «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» durch den Kunden. Der Begriff „Dienstleistungen“ umfasst Leistungen von Liquidtool aus Auftrags- wie auch aus Werkvertragsrecht.
2. Gegenstand und Umfang der Leistung; Datenschutz
Gegenstand und Umfang der geschuldeten Leistung wird ausschliesslich durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung des Kunden durch Liquidtool definiert. Der Kunde hat dabei für den Kauf der Anlage zwei Optionen, nämlich der Vereinbarung einer
- jährlichen Lizenz für die «Solution as a Service». Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre, mit Dienstleistungen gemäss Produktbeschrieb. Die Gewährleistung auf der Anlage besteht während der gesamten Vertragsdauer; oder einer
- Einmallizenz für die «Solution as a Service» gemäss Produktbeschrieb. Die Gewährleistung auf der Anlage beträgt ein Jahr ab Lieferung der Anlage.
Die entsprechende Lizenz wird über die Plattform von Liquidtool gelöst. Mit Lösen und/oder Gebrauch der Lizenz erklärt der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein vorzeitiges Rückgaberecht des Kunden in Bezug auf die Anlage und ein damit verbundenes Rückerstattungsrecht für die von ihm geleisteten Zahlungen ist ausgeschlossen, ausser wenn dies schriftlich vereinbart ist.
Die Erhebung, Speicherung oder Bearbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt ausschliesslich im Zusammenhang mit der Leistungserfüllung, wobei die Speicherung und Auftragsbearbeitung solcher Daten im In- oder im Ausland stattfinden kann. Die Datenschutzgesetzgebung wird dabei jederzeit eingehalten.
Die aktuelle Datenschutzrichtlinie finden Sie auf der Seite von Liquidtool https://liquidtool.com/de/datenschutz.
3. Steuern und Abgaben
Die Preise verstehen sich exklusive Installationskosten. Verpackung und Versand der Ware sind im Preis inbegriffen.
Abgaben und Steuern wie die Aufwandpauschale des Spediteurs, die Mehrwertsteuer, die Digital Service Tax, Zollabgaben und Verzollungsgebühren sowie sämtliche weiteren anfallenden Steuern, insbesondere (aber nicht ausschliesslich) solche, welche die Lieferung sowie den Gebrauch der Ware oder der erbrachten Dienstleistungen durch den Kunden betreffen, werden ausschliesslich vom Kunden getragen.
4. Immaterialgüterrechte an der Anlage
Alle Immaterialgüterrechte an der Anlage verbleiben vollumfänglich bei Liquidtool, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich dem Kunden eingeräumt werden.
5. Betrieb, Unterhalt und Überwachung
Der Kunde betreibt die Anlage im Rahmen des Vertragszweckes und trägt allfällige in diesem Zusammenhang anfallende Betriebskosten und -risiken der Anlage selber.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Anlage fachgerecht zu unterhalten und regelmässig zu überprüfen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Anlage regelmässig zu warten und regelmässige Kontrollen der Anlage vorzunehmen, um deren einwandfreies Funktionieren sicherzustellen.
Zudem hat der Kunde jederzeit eine manuelle Back-up Lösung (bspw. manuelles Nachfüllen, nachfüllen mit einem Jet Mix usw.) bereitzustellen, um beim Ausfall der Anlage unverzüglich den Weiterbetrieb seiner Anlagen sicherzustellen.
Der Kunde informiert Liquidtool oder deren Vertreter umgehend über allfällige Störungen, Fehlfunktionen oder Beschädigungen der Anlage.
6. Kontrolle der Lieferung und Dienstleistung
Die gelieferte Anlage ist bei Empfang durch den Kunden zu prüfen, auf jeden Fall jedoch vor einer allfälligen Verwendung. Vor der Verwendung im Autopilot-Betrieb ist die Anlage ausreichend lange zu testen, um die Kalibrierung und Konfigurierung zu prüfen. Dienstleistungen sind nach deren Erbringung, spätestens vor Verwendung von deren Ergebnis zu prüfen. Beanstandungen sind nur gültig, wenn sie Liquidtool innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Abnahme der Dienstleistung schriftlich mitgeteilt werden. Unterlässt der Kunde diese Prüfung, ist Liquidtool im Rahmen des gesetzlich Zulässigen von jeglicher Haftung befreit.
7. Zahlungsverzug
Hält der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden sämtliche Guthaben von Liquidtool ihm gegenüber unabhängig von den vereinbarten Zahlungsterminen zur Zahlung fällig und können von Liquidtool sofort eingefordert werden. Ausserdem steht Liquidtool ohne den Kunden besonders zu mahnen das Recht zu, die Dienstleistungen einzustellen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Sie ist ferner berechtigt, alle dem Kunden bereits bestätigten, aber noch nicht ausgeführten oder in der Ausführung befindlichen Aufträge fristlos zu annullieren.
8. Gewährleistung und Haftung Liquidtool
Die Anlage unterstützt den Kunden bei der Erhebung von Messwerten von bzw. der automatischen Befüllung seiner Anlagen mit Kühlschmierstoffen und/oder Additiven, wobei keine völlig störungsfreie und insbesondere ununterbrochene Funktion der Anlage und Lieferung von Daten gewährleistet werden kann. However, no completely unobstructed and in particular uninterrupted functioning of the Device and delivery of data is warranted. Liquidtool haftet deshalb dem Kunden für Schäden, die diesem aus dem Gebrauch der Anlage erwachsen, nur im Falle der vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Schädigung durch sie oder ihre Hilfspersonen. Es ist dagegen alleine am Kunden, seinen Produktionsbetrieb so auszurichten, dass bei Störungen oder während des Ersatzes der Anlage keine ungewollten Betriebsunterbrüche oder andere Schäden auftreten. Verletzt der Kunde seine Verpflichtungen gemäss Ziff. 5 Abs. 2-4 oder Ziff. 6, so entfällt jegliche Haftung von Liquidtool. Dasselbe gilt bei Verletzung der vorgegebenen Installationsvoraussetzungen.
Treten während des Betriebs Störungen an der Anlage auf, die durch mehrmaliges Aus- und erneutes Einschalten nicht behoben werden können, so dokumentiert der Kunde diese und sendet Liquidtool eine schriftliche Mängelrüge (z.B. per EMail) zusammen mit der Dokumentation der Störung. Liquidtool ist berechtigt, am Einsatzort der Anlage deren Funktionieren zu überprüfen. Bestätigt sich die Störung, ersetzt Liquidtool die Anlage innert der Garantiefrist auf eigene Kosten.
Darüber hinaus hat der Kunde keine weiteren Ansprüche gegenüber Liquidtool. Somit hat der Kunde kein Recht auf Wandelung, Minderung oder irgendwelchen Schadenersatz, wie z.B. wegen Betriebsunterbruch und entgangenem Gewinn. Ausgeschlossen sind insbesondere auch Ansprüche des Kunden auf Ersatz von indirektem, unmittelbarem oder mittelbarem Schaden oder Folgeschaden sowie aller sonstigen Kosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit der beanstandeten Anlage oder Dienstleistung entstanden sind. Die zwingenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Produkthaftpflicht (PrHG) bleiben vorbehalten. Aus mündlichen Angaben des Personals von Liquidtool oder seiner Agenten oder Hilfspersonen kann der Kunde keine Zusicherung für Eigenschaften oder die Anwendung der Anlage und damit auch keine Haftung von Liquidtool ableiten. Bei der Nichteinhaltung von Vorschriften bezüglich Handhabung der Liquidtool-Produkte oder Anwendung der Ergebnisse der erbrachten Dienstleistungen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
9. Force Majeure
Force Majeure-Ereignisse entbinden Liquidtool während ihres Andauerns von der Einhaltung der vereinbarten Erfüllungsfristen. Als Force Majeure-Ereignisse gelten u.a.: Mobilmachung, Krieg, Sabotageakte, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, Demonstrationen, Revolution, Terrorakte, Pandemien oder Epidemien, behördliche Verfügungen, insbesondere Sanktionen, Rohstoffmangel, Überschwemmung, Sturm, Feuer und sonstige Elementarereignisse wie auch alle anderen unvorhergesehenen Unterbrechungen im Betrieb des Distributors oder von Liquidtool oder weiteren Lieferanten bzw. Ereignisse, welche deren Leistung vorübergehend oder dauerhaft verunmöglichen oder wirtschaftlich unzumutbar machen.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen und Lieferungen ergebenden Streitigkeiten sind die zuständigen Gerichte an unserem Sitz, wobei wir das Recht haben, den Kunden an seinem Sitz gerichtlich zu belangen. Es ist ausschliesslich das materielle Recht am Sitz von Liquidtool (unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts [[CISG]]) anwendbar.
© Liquidtool Systems AG
Hasle-Rüegsau, 20. November 2023